

Die dritte Säule der Altersversorgung wird durch eine gebundene Vorsorge (3a) ergänzt. Durch Fördergelder des Bundes wird diese gebundene Vorsorge unterstützt. Ihre Beiträge hierfür sind steuerbegünstigt. Die Vorsorgeformen (BVV3) sind rechtlich geregelt, das heisst nur bestimmte Lösungen sind anerkannt. Das in Säule 3a angesparte Kapital ist nur für die Altersversorgung bestimmt und somit zweckgebunden. Der Gesetzgeber sieht jedoch Ausnahmen vor, um das Geld für definierte Zwecke vorzeitig zu beziehen. Es sind insgesamt nur zwei Vorsorgeformen zugelassen.





